Frau mit Blumen
„Ich bleibe selbstständig und bekomme da Hilfe, wo ich sie benötige.”

Zusammenfassung der grundsätzlichen Möglichkeiten für die
legale Beschäftigung von Pflegepersonal aus Osteuropa

Das effektivste, legale Instrument ist gegenwärtig die "Entsendung" von Personal einer EU-osteuropäischen Firma in den deutschsprachigen Raum im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit, die EU-weit gilt: innerhalb der EU kann jeder ein Unternehmen in einem EU-Mitgliedsland mit der Erbringung von Dienstleistungen (Handwerker, Montagen, Reparaturen, Programmierung, Werbung, ... auch: häusliche Pflege und Betreuung) beauftragen. Das betreffende Unternehmen erbringt die Dienstleistung dann mit eigenem, d.h. in dem osteuropäischen Land bei dem Unternehmen beschäftigten (dort steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gemeldetem) Personal, an dem vereinbarten Ort, also in Deutschland, Österreich oder Liechtenstein. Für die Schweiz ist dieses Verfahren für Privathaushalte im Moment faktisch nicht anwendbar da eine maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen pro Person und Kalenderjahr und die Existenz einer eigenen Filiale des entsprechenden Dienstleistungsunternehmens in der Schweiz vorgeschrieben sind.    Vertragspartner sind die jeweiligen Haushalte und das entsendende Unternehmen, das monatlich nachschlägig eine Rechnung erstellt, die dann jeweils direkt an das Unternehmen zu bezahlen ist.

Wir haben zwischenzeitlich vierzehn derartige Entsendungsunternehmen in Polen, Ungarn, der Slowakei, Tschechien, Bulgarien und Rumänien nach von uns vorgegebenen Qualitätsstandards auf deren Zuverlässigkeit geprüft und die Erfahrungen sind bislang ausschließlich positiv. Wir und die von uns überprüften Unternehmen gewährleisten, dass alle über uns vermittelten Personen die nach EU-Recht vorgeschriebenen und EU-weit harmonisierten Entsendungsdokumente (Form A 1: Melde-Nachweis des Sozialversicherungsträgers im Heimatland und EHIC, Europäische Krankenversicherungskarte) mit sich führen bzw. diese kurzfristig nachgereicht werden (die Ausstellung der Dokumente dauert in manchen Ländern bisweilen bis zu 4 – 6 Wochen).

Die entsendeten Personen (i.d.R. Damen mit eigenen Familien im Heimatland) werden etwa alle 2 - 3 Monate, manchmal auch erst nach 6 - 9 Monaten abgelöst, je nach Art und Schwere der Tätigkeit und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen. Die Ablösung erfolgt in aller Regel in einem festen 2er-Team, damit die Bezugspersonen immer gleich bleiben. Die Damen erhalten freie Kost und Logis, wohnen und leben im Haushalt wie Familienangehörige.

Auf der Kostenseite müssen Sie für eine solche Versorgung mit den folgenden Kosten pro Monat rechnen:

reine hauswirtschaftliche Tätigkeiten: 2.030,00 - 2.130,00 EUR
zusätzlich leichte pflegerische Aufgaben: 2.080,00 - 2.340,00 EUR
zusätzlich schwierige pflegerische Aufgaben: 2.290,00 - 2.600,00 EUR
Diplom-Krankenschwester: 2.500,00 - 3.450,00 EUR
schwierige pflegerische Aufgaben bei Doppelpersonen: 3.000,00 - 4.050,00 EUR
Zuschläge (monatlich):  
Mittlere bis schwere Demenz/Alzheimer 100,00 - 250,00 EUR
Alzheimer mit aggressiven Phasen keine Betreuung möglich
Sterbebegleitung über längere Zeit 300,00 EUR
Sehr gute Deutsch-Kenntnisse
(bspw. durch Germanistik-Studium)
200,00 EUR
Führerschein mit aktiver Fahrpraxis 50,00 EUR

Bei diesen Kosten ist der von der Bundesregierung für Deutschland beschlossene Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) berücksichtigt, der seit dem 01.01.2015 verbindlich für alle in Deutschland Arbeitstätigen in Kraft getreten ist. Hinzu kommen noch die monatlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sowie die An- und Abreisekosten für die Damen. In unseren neuen Dienstleistungsverträgen mit den ausländischen Unternehmen sind die seit Mitte 2009 EU-weit verbindlich geltenden Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen ebenso wie die im Laufe des Jahres 2018 in Kraft getretenen EU-Vorschriften zur üblichen und angemessenen  Einsatzlandentlohnung berücksichtigt.

Alle Regelungen gelten analog für die Länder Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien, Italien und dem mit der EU assoziierten Liechtenstein.

Wir übernehmen dabei die komplette Abwicklung vom ersten Kontakt bis zum Dienstantritt der ersten Dame, organisieren und überwachen die Personalwechsel und sind Ihr Ansprechpartner, falls es mit dem Vertragsunternehmen zu Differenzen oder Unklarheiten kommen sollte. Für diese Dienste erlauben wir uns eine einmalige, erfolgsabhängige Aufwandspauschale in Höhe von 1.309,00 € zu berechnen, die je zur Hälfte mit dem ersten Dienstantritt und mit dem ersten Wechsel fällig wird.

Für die Unterstützung bei den regelmäßigen Personalwechseln (ab der 3. Einsatzperiode und maximal 4-mal pro Jahr) wird eine Wechselpauschale in Höhe von 130,90 € fällig. Anfallende Reisekosten für den Transfer der Kräfte vom Ankunftsort in Deutschland bis zum Einsatzort werden nach folgenden Pauschalen abgerechnet:

Bis 50 km vom nächsten SIRIUS-Standort 50,00 EUR
Von 51 bis 100 km  90,00 EUR
Von 101 bis 150 km   130,00 EUR
Von 151 bis 200 km 1700,00 EUR
Über 200 km    nach Aufwand

Nur für Deutschland: Wir haben eine zweite, ebenfalls legale, Möglichkeit mit einem Korrespondenzunternehmen in Polen entwickelt, der für uns entsprechendes Personal ausschließlich aus der in Polen lebenden deutschen Minderheit rekrutiert und nur für Dauerkräfte für eine längerfristige Beschäftigung sinnvoll in Frage kommt. Dieser Personenkreis verfügt sowohl über die polnische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit, darf in Deutschland unbeschränkt ein Beschäftigungsverhältnis annehmen und unterliegt keinen ausländerrechtlichen, sozial-, arbeitsrechtlichen oder sonstigen Beschränkungen. Dem Arbeitgeber (in diesem Falle Ihnen) obliegt dabei die Pflicht zur Anmeldung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherung, wobei zu beachten ist, dass die Kost- und Logisgewährung als lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige "Lohnersatzleistung" nach Pauschalsätzen zusätzlich abgabenpflichtig ist. Insgesamt liegt die monatliche Belastung für Sie in etwa in der Größenordnung der Entsende- Alternative (etwa 1.960,00 brutto Mindestlohn + Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Bruttoaufwand mindestens ca. 3.500,00 €). Allerdings nimmt diese Variante etwas mehr Bearbeitungszeit in Anspruch und die Vermittlungskosten belaufen sich auf insgesamt etwa 2.700,00 € für unseren Aufwand und das Honorar unseres ausländischen Korres-pondenzunternehmens.
Nach Wegfall der deutschen Arbeitsmarktregulierungen für alle zur EU beigetretenen osteuropäischen Länder (BG, CZ, EST, HR, HU, LT, LV, PL, RO, SK, SLO) haben alle Arbeitnehmer aus diesen Ländern die Möglichkeit direkt im haushaltsnahen Bereich beschäftigt werden zu können ohne dass es der Zustimmung der Bundesagentur oder einer anderen Behörde bedarf. Wir können über unsere Korrespondenzunternehmen gezielt Personen für solche Tätigkeiten anwerben, die mindestens einen Arbeitsvertrag von 12 Monaten in Deutschland eingehen wollen.

Nur für die Schweiz: Exklusiv für die Schweiz bieten wir ein Verfahren an, dass nur für die Beschäftigung von Dauerkräften mit einer Beschäftigungsdauer von mindestens 12 Monaten gedacht ist. Die Beschäftigung erfolgt direkt zwischen dem Privathaushalt in der Schweiz und der Betreuerin nach dem im jeweiligen Kanton gültigen Normalarbeitsvertrag (NAV) bzw. dem seit 01.01.2014 in Kraft gesetzten gesamtschweizer NAV Hauswirtschaft mit Mindestlohnvorschriften (18,90 CHF/Stunde). Ausländerrechtlich ist dies nur für Beschäftigte aus Herkunftsländern in der EU/EFTA möglich, für die Erlangung ist ein Gesuch auf Aufenthaltsbewilligung B-EU/EFTA gemeinsam von der zu Beschäftigten und dem Privathaushalt zu stellen. Wir weisen Ihnen durch Lebensläufe, Empfehlungsschreiben und persönliches Kennenlernen an einem Ort Ihrer Wahl entsprechende Kandidatinnen nach, moderieren den Auswahlprozess und organisieren allfällige Reisen bis zum Abschluß des Arbeitsvertrages. Allerdings nimmt diese Variante etwas mehr Bearbeitungszeit in Anspruch und unser Honorar beläuft sich auf insgesamt 3.000,00 € für unseren Aufwand und den Aufwendungen bei unseren ausländischen Korrespondenzunternehmen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Anlagen „NAV Hauswirtschaft, national SECO“, „NAV Hauswirtschaft, kantonal“ und „Merkblatt unselbständig erwerbende Aufenthalter/innen und Grenzgänger/innen (EU-27/EFTA)“.